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Leider haben der Bundestag und der Bundesrat am 10.07.26 dem s.g. GKV Beitragsstabilisierungsgesetz ohne Änderungen für die anthroposophischen Therapien zugestimmt. Diese können auch für Kinder ab dem 1.1.2027 nicht mehr zu Lasten der GKV verschrieben werden. Man muss für die Zeit danach andere Möglichkeiten der Finanzierung dieser Therapien suchen.